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   FG Sachsen, 05.03.2003 - 1 K 2218/01   

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https://dejure.org/2003,19949
FG Sachsen, 05.03.2003 - 1 K 2218/01 (https://dejure.org/2003,19949)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2003 - 1 K 2218/01 (https://dejure.org/2003,19949)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2003 - 1 K 2218/01 (https://dejure.org/2003,19949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Investitionszulage trotz Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz durch die Erwerber veräußerter Wohnungen ; Vermeidung "nicht sachgerechter" Doppelförderung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten (im Jahre 1998) durch Sonderabschreibungen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des rückwirkenden Ausschlusses einer Doppelförderung durch Versagung der Investitionszulage bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen - Investitionszulage 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1498
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Münster, 20.12.2004 - 4 K 6970/03

    Rückwirkende Anwendung des Kumulierungsverbots in § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG auf

    Dies führt jedoch, entgegen der von der Klin. vertretenen Auffassung, nicht zu deren Verfassungswidrigkeit (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil 1 K 2218/01 vom 05.03.2003, Revision eingelegt - Aktenzeichen des BFH III R 21/03 - ernstliche Zweifel hinsichtlich der Änderungen der Kumulierungsverbote durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom 20.12.2000, BGBl I 2000, 1850 allerdings bejahen: BFH III B 127/03 vom 27.05.2004, BFHReport 2004, 1092 sowie Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss 2 V 477/03 vom 04.03.2004, EFG 2004, 1150).

    Das Vertrauen in die Entstehung des Investitionszulagenanspruchs war auch schutzwürdig (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil 1 K 2218/01 vom 05.03.2003, EFG 2003, 1498 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des Sächsisches Finanzgericht, Urteil 1 K 2218/01 vom 05.03.2003, EFG 2003, 1498 an.

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